VDI 2089 Auslegung
Als Hersteller sind wir angehalten Schwimmhallenentfeuchtung nach der Richtlinie VDI 2089 Stand 01/2010 auszulegen.
Diese Richtlinie legt unter anderem fest, mit welcher Luftmenge Schwimmhallen mit verschiedenen Nutzungen, Attraktionen, Wassertemperaturen und Beckenflächen betrieben werden sollten.
Für benutzte Becken schließt die zu berechnende Wasserverdunstung die Wasserverdunstung des Überlaufrinnensystems, der Umgangsflächen, der benetzten Körperflächen und Kleidung der Badegäste, sowei Atemluftfeuchte mit ein. Die Wasserübergangskoeffizienten unbenutzter und benutzter Becken sind in der Richtlinie genauestens angegeben.
 
Auszug aus der VDI 2089 Wasserübergangskoeffizienten für benutzte Becken:  "Betrachtetes Becken
Privatbecken = 21ßb
Hallenbad Wassertiefe > 1,35m = 28ßb ; Wassertiefe < 1,35m = 40ßb
Wellenbecken bei Wellenbetrieb = 50ßb
Rutschen und Rutschenauffangbecken, Wildwasserkanal = 50ßb
Für Freizeitbäder mit einer Vielzahl von Wasserattraktionen, welche einzeln oder gleichzeitig betrieben werden, sind je nach Beschaffenheit, Anzahl und Betriebsweise solcher Einrichtungen zusätzliche Verdunstungsströme zu erwarten und beim Bemessen der raumlufttechnischen Anlagen zu berücksichtigen"